„Mit dem Familienbonus Plus haben wir die größte familienpolitische Entlastung aller Zeiten geschaffen. Jene Eltern, die Beruf und Kindererziehung unter ein Dach bringen, leisten einen doppelten Beitrag für unsere Gesellschaft und sollen wieder mehr zum Leben haben“, erklärt NÖAAB-Bezirksobmann Bgm. Ing. Kurt Wittmann. Ebenfalls profitiert auch der Mittelstand durch diese Entlastung, denn jene die am meisten in das System einzahlen, sollen auch am meisten davon haben.
Wieviel Entlastung bekomme ich durch den Familienbonus Plus?
Die Höhe der Entlastung durch den Familienbonus Plus kann auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen (bmf.gv.at) abgerufen werden. Nach ausfüllen der Rechnungstabelle wird die direkte Entlastung angezeigt.
Wie komme ich zu meiner finanziellen Entlastung durch den Familienbonus Plus?
1. Im Rahmen der Lohnverrechnung Der Familienbonus Plus kann im Rahmen der Lohnverrechnung mittels Formular E30 beantragt werden (wie z.B. auch bisher der Alleinverdienerabsetzbetrag). Nach Ausfüllen des Formulars E30 des Bundesministeriums für Finanzen muss dieses beim Arbeitgeber abgegeben werden. Dieser berücksichtigt dann den Familienbonus Plus ab 01.01.2019 im Rahmen der Lohnverrechnung und muss zudem auch vom Arbeitgeber auf dem monatlichen Lohnzettel ausgewiesen werden.
2. Über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung Der Familienbonus Plus kann auch über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt im darauffolgenden Jahr. Sollte der Familienbonus Plus für das Jahr 2019 in Anspruch genommen werden, erfolgt somit die Auszahlung im Jahr 2020.
Fast 285.000 Kinder in Niederösterreich, davon fast 32.600 im Bezirk St. Pölten, profitieren ab 2019 von der direkten Entlastung durch den Familienbonus Plus. „Damit wurde ein Meilenstein auf diesem Weg gesetzt und eine langjährige Forderung des NÖAAB umgesetzt“, betont Wittmann.
NÖAAB Bezirk St. Pölten: "Der Familienbonus Plus ist die größte Steuerentlastung aller Zeiten"
Der Familienbonus Plus senkt die Steuerlast von bis zu 1.500 Euro pro Kind im Jahr.
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